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Die Rechtsberatung der Kanzlei erstreckt sich auf folgende Rechtsgebiete für die Unternehmer:
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Wirtschafts- und Handelsrecht
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Vergaberecht
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Verwaltungsrecht
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Arbeitsrecht
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Insolvenzrecht
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Vollstreckung der Forderungen (einschlieβlich des elektronischen Verfahrens, sog. e- Gericht)
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Wettbewerbrecht und Urheberrecht
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Wertpapierrecht
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Umweltschutzrecht
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Baurecht
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Bankrecht
für die privaten Mandanten:
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Zivilrecht
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Erfüllung der Verträge und der Haftung der Parteien,
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Eigentumsrecht
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Schadenersatzansprüche bei Verkehrsunfällen oder bei ärztlichen Kunstfehlern
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Immobilienrecht
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Angelegenheiten im Rahmen der Vertragsdurchführung
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Ausfertigung und Analyse der zivilrechtlichen Verträge im Verbraucherrecht
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Zwangsvollstreckungsverfahren
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Erbrecht, Erbverfahren, Teilung der Erbschaft, Pflichtteil, Nichtigkeit des Testaments)
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Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht
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Grundstücksrecht
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Familienrecht (Unterhaltsgeld, Scheidung, Separation, Vermögensteilung)
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Verwaltungsrecht
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Baurecht
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Genossenschaftrecht
Die rechtliche Hilfe wird insbesondere durch:
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Erteilung der schriftlichen und mündlichen Rechtsberatungen (auch telefonisch und per E-mail)
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Ausfertigung der Rechtsbeurteilung und der Gutachten bezüglich rechtlicher Fragen
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Ausfertigung der Entwürfe der rechtlichen Akten wie: Verträge, Vereinbarungen, Beschlüsse, Satzungen u.a. (auch auf Deutsch und Englisch)
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Ausfertigung der Anträge und Widerrufe von Beschlüssen der Behörden
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Ausfertigung der Klagen, der Anträge und der Prozessschreiben – Ausfertigung der Schreiben im Verwaltungsverfahren
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Vorbereitung der Dokumentation, Gründung der Gesellschaften und anderen juristischen Personen
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Vertretung und Hilfe in Verhandlungen
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Vertretung im Namen des Mandanten im Verfahren vor öffentlichen Gerichten, Verwaltungsgerichten, Behörden und anderen Organen der öffentlichen Verwaltung
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Vertretung des Mandanten vor Schiedsgerichten geleistet.
Der Anwalt ist mit einer Versicherungssumme bis 350.000 EUR berufshaftpflichtversichert.
Honorar
Das Honorar für rechtliche Dienstleistungen ist abhängig von der Art der Rechtssache und ihrem spezifischen Charakter.
In der Honorarvereinbarung ist es möglich die Pauschale individuell zu bestimmen. In komplexen und lange dauernden Rechtssachen ist die Vergütung meistens nach Stundensatz zu verrechnen – das Stundensatzhonorar (anhand der ausführlichen Liste der durch die Kanzlei erbrachten Leistungen).
Im Fall der ständigen Rechtsbetreuung ist das Honorar pauschal zu bezahlen. In der Schlussabrechnung werden die rechtlichen Dienstleistungen nach gemindertem Stundensatz im Vergleich zum Satz im Stundensatzhonorar verrechnet.
Bei der Prozeßvetretung wird das Honorar auf der Grundlage der Verordnung des Justizministers über die Gebühren für die Tätigkeiten der Rechtsberater und über die Tragung der Kosten der von einem von Amts wegen bestellten Rechtsberater erteilten Rechtshilfe durch den Staat zu bezahlen.